Die Betriebshaftpflicht schützt vor Schäden,
die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen können inklusive Schäden, die Mitarbeiter des Betriebs während ihrer Arbeit verursachen.
Die Betriebshaftpflicht versichert alle Aktivitäten, die üblicherweise dem Geschäftszweck dienen.
Mitversichert sind neben dem Inhaber auch seine Mitarbeiter.
Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung sind zum Abschluss einer speziellen Berufshaftpflicht-
versicherung verpflichtet
dazu gehören Architekten, Steuerberater und Ärzte.
Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt zu den betrieblichen Versicherungen und ist für die meisten Unternehmen unverzichtbar. Sie sichert Schäden ab, die durch Sie oder Ihre Mitarbeiter bei Ausübung der Geschäftstätigkeit verursacht werden
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für alle Betriebe ein absolutes Muss.
Was ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen. Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer, etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, etc…).
Wir beraten Sie gerne. Telefonisch oder persönlich. In unserer kostenfreien Erstberatung zeigen wir Ihnen auf, wie wir gemeinsam durch ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept Ihre Bedürfnisse optimal abdecken. Kontaktieren Sie uns.